Idler

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Dies gilt hiermit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden ist. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschalts-oder Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies schriftlich bastätigen

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Abgebote sind freibleibend. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen sie der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Gewichte. Maße, Stückzahlen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§3 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, haltan wir uns an unsere Angebote 14 Tage gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genanntan Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich per Kilogramm oder Stück. Die Ware reist stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers.

§ 4 Lieferung und Leistung

Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche uns dieselbe wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hier insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder Naturkatastrophen – haben wir bei Eintritt nicht zu vertreten. Dies berechtigt uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist  hinauszuschieben oder bei Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
Zu Teil-Lieferungen oder -Leistungen sind wir jederzeit berechtigt. Wir behalten uns Lieferdifferenzen von +/- 5% zur Bestellmenge vor. Von uns beim Besteller belassene Transportbehälter sind nach der sofortigen Entleerung gereinigt und in vollständiger Stückzahl an uns kostenfrei zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung trägt der Besteller die Kosten für die Wiederbeschaffung.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versendungsbereitschaft an den Besteller über.

§ 6 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Tauglichkeitsanerkennung durch die Veterinärbehörde nach erfolgter Schlachtung ist hierbei Grundlage bei Frischfleisch. Etwaige Mangel muss uns der Besteller unmittelbar bei der Warenannahme mitteilen.
Die Räume und Betriebseinrichtungen des Bestellers müssen den Bestimmungen der Hygieneverordnang entsprechen: Visuell nicht erkennbare Mängel an unseren Produkten, hier insbesondere Frischfleisch, entbinden uns von der Gewährleistungspflicht – diese geht hierbei direkt an den Produzenten, über. Gewährleistungsansprüche sind nicht an Dritte abtretbar. Bei Mängelrügen behalten wir uns die Überprüfung vor Ort durch einen von uns beauftragten Sachverständigen vor. Im Falle einer für uns positiven Sachverständigenentscheidung gehen die Kosten des Gutachtens zu Lasten des Bestellers.

§7 Gewichte und Mengeneinheiten

Bei wesentlichen Abweichungen muss uns unmittelbar telefonisch Mitteilung gemacht werden. Als wesentlich gelten Abweichungen von mehr als 0,5 % der auf dem Lieferschein vermerkten Menge. Hierbei bleibt es uns überlassen, ob wir im Zweifelsfalle eine von *uns zu beauftragende Person oder Firma mit der Nachkontrolle der Wiegung beauftragen oder die Lieferung zurücknehmen und bei uns neu verwiegen lassen.
Wir erkennen nur Wiegungen auf Waagen an, welche gemäß der Eichverordnung regelmäßig von der Eichbehörde überprüft werden. Die Kontrollwiegung hat im Beisein der von uns mit der Überbringung beauftragten Person zu erfolgen. Spätere Differenzmeldungen können wir nicht mehr anerkennen.

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldierungen aus Kontokorrent – die uns aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig entstehen, bleibt die Ware unser Eigentum. Bei Verarbeitung oder Umbildung bleibt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen. Die aus Weiterverkauf entstehende Forderung tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

§ 9 Zahlung

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Bestellers auf seine älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfolgt. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir ab Verzugsdatum dazu berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch im Falle von Mängelrügung, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 10 Haftungsbeschränkung, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder aus positiver Forderungsverletzung sind gegenüber uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches der fahrlässiges Handeln vorliegt. Für diese Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt Backnang als Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung innerhalb dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.